9. Mai 2025

Anbau von Winterhanf in Brandenburg – Ein Leitfaden für Landwirte

Nutzhanf (Cannabis sativa L.) hat in Brandenburg und Gesamtdeutschland eine lange Tradition als Kulturpflanze. Bereits im 18. und 19. Jahrhundert war Hanf zusammen mit Flachs ein wichtiger Faserlieferant für die Herstellung von Segeltuch, Tauwerk und robusten Textilien. Mit der Wiedervereinigung 1990 wurde Hanf dann jedoch bundesweit dem Betäubungsmittelrecht unterstellt. Zuvor hatte bereits die alte Bundesrepublik 1982 den Nutzhanfanbau verboten.

Erst seit 1996 ist der Anbau von Nutzhanf mit niedrigem THC-Gehalt (max. 0,2 %) in Deutschland unter strengen Auflagen wieder erlaubt. Seit Frühjahr 2024 gilt ein auf EU-Ebene harmonisiertes THC-Limit von 0,3 % für Hanf im Feld. Im Rahmen der Cannabis-Gesetzesreform 2024 (KCanG) hat die Bundesregierung auch den Umgang mit Nutzhanf erleichtert. Insbesondere wurde die sogenannte Missbrauchsklauselgestrichen, was Rechtssicherheit für Nutzhanfbauern schafft.

Für Brandenburger Landwirte bietet damit der Anbau von Winterhanf eine interessante Perspektive: Neben den agronomischen Vorteilen einer Zwischenfrucht kann ein zusätzliches Einkommen generiert und eine zukunftsträchtige Wertschöpfungskette unterstützt werden. Wichtig sind jedoch fundierte Informationen und Planung – dieser Leitfaden soll dazu beitragen, Chancen und Anforderungen realistisch abzuwägen. Bei sachgerechter Durchführung und mit verlässlichen Partnern kann Winterhanf in Brandenburg sowohl ökologisch als auch ökonomisch ein Gewinn für viele Betriebe sein. Ein in Kooperation mit Hemp Impact produziertes Video zeigt praxisnahe Einblicke in den Anbau von Winterhanf auf Brandenburger Äckern. Zu finden ist das Video unter: https://youtu.be/0QKpMu3HiPc.

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